IHR UMBAUSPEZIALIST SEIT 1981
UNSERE ERFAHRUNG – IHRE MOBILITÄT

Dank unseren DTC Gutachten ist es uns möglich, praktisch alle Fahrzeuge, auch als Occasion, auf 30kmh und 45km/h zu modifizieren.

Werte Kundin, werter Kunde

Suchen Sie ein begrenztes Fahrzeug mit 30km/h oder 45km/h, dann sind Sie bei uns richtig. Seit über 40 Jahren hat sich die JESA Automobile AG auf Umbauten / Modifikationen miteiner Geschwindigkeitsreduktion von 30 km/h oder 45 km/h spezialisiert.

Dank unserem DTC Gutachten ist es uns möglich praktisch alle Fahrzeuge, Neu oder Occasion, auf 30km/h oder 45km/h zu modifizieren.
Es ist eine mechanische Betätigung über einen Gaszug, wie auch eine heute übliche CAN-Bus Ansteuerung möglich.

Dank unserer langjährigen Erfahrung, ist es uns auch immer noch möglich den Suzuki Jimny mit 30 km/h – Kat. G Landwirtschaft anzubieten.
Das von uns verwendete und DTC geprüfte System ist das einzige, welches alle gesetzlichen Anforderungen für die Modifikation von landwirtschaftlichen Motorkarren mit 30 km/h erfüllt.

Für alle andern Fahrzeuge mit 45km/h, oder auch 30km/h mit weissen Kennzeichen Kat.F, welche über eine elektronische Gasbetätigung verfügen, verwenden wir den neusten CanBus Regler, welcher dank seiner DTC Prüfung alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Sei dies im Bezug auf den Abgas Nachweis oder die Lärmprüfung ECE-R51-03.
Wir können mit wenigen Ausnahmen alle Fahrzeugmarken auf 45 km/h, oder 30km/h weisse Kennzeichen – Kat. F, umbauen. (Dieselfahrzeuge mit DPF sind nicht geeignet)

Bei Führerausweisreduktion aus gesundheitlichen Gründen oder Altershalb auf Kat.F, besteht die Möglichkeit weiterhin ein Fahrzeug der Kategorie F mit weissen Kontrollschildern zu fahren.
Fragen Sie bei uns nach, bevor Sie den Führerschein abgeben, welche Möglichkeiten bestehen, danach ist es leider zu spät!!

 

Wir erledigen für Sie:

  • sämtliche Umbauarbeiten
  • Einholen von TG- Bestätigungen, sowie DTC Gutachten
  • Prüfen der Modifikation ( allgem. MFK und Bereitstellung gegen Aufpreis )
  • Versicherungsnachweise anfordern
  • allfälliger Rückbau auf Anfrage

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren

FAHRBERECHTIGUNG

Ab den 14. Altersjahr kann man den Führerschein der Kat. G erwerben, dieser

Berechtigt das Führen von Landwirtschaftlichen Motorkarren, sowie Motorkarren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf land- und forstwirtschaftlichen Fahrten.

Ab dem 16. Altersjahr besteht die Möglichkeit einen Motorkarren mit 30 km/h auf allen Fahrten zu Führen. Dies mit der Kategorie F  und weissen Kontrollschildern.

Ab dem 18. Altersjahr berechtigt der Führerausweis mit Kat. F das Führen von 45km/h Fahrzeugen.

Bei Führerausweisabgabe aus gesundheitlichen Gründen oder Altershalb, besteht die Möglichkeit, weiterhin ein Fahrzeug der Kategorie F mit weissen Kontrollschildern zu fahren.
Fragen Sie bei uns nach, bevor Sie den Führerschein abgeben, welche Möglichkeiten bestehen, danach ist es leider zu spät!!

Kosten

Die Umbaukosten mit CanBus Abgriff belaufen sich auf mindestens 1990.- inkl Mwst.,
bei Fahrzeugen mit einem Gaszug, sind die Umbaukosten mindestens 3780.- inkl Mwst.

Zusatz Kosten für beide Umbau Arten

  • DTC Gutachten,
  • Tempomat Deaktivierung,
  • Gateway Abgriff,
  • Allfällige spez. Einbauten je nach Typ und Marke,
  • Prüfen und Prüfgebühren,
  • Ausserkantonale Einlösung

Um Ihnen eine genaue Offerte unterbreiten zu können, nehmen Sie doch unverbindlich mit uns per Telefon Kontakt auf.
Wir benötigen sicher die Angaben vom Fahrzeug ( Marke, Typ, MT oder AT, Jahrgang und Typenschein), auch möchten wir Sie über die gesetzlichen Möglichkeiten beraten.

Also nicht zögern, rufen Sie uns an und wir beraten Sie gerne

Umbau Galerie